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Christentum und Politik in Deutschland







16.03.2022
von Oliver Zielinski

Leben und nicht leben lassen



Die DGHS – ein Verein welcher in der Sterbehilfe tätig ist – ist empört. Der §217 StGB kommt möglicherweise wieder. Im Januar 2022 wurden zwei Gesetzesentwürfe vorgestellt, die die geschäftsmäßige Sterbehilfe erschweren sollen.

Das fünfte Gebot besagt: „Du sollst nicht töten.“

Nur Gott ist Herr über Leben und Tod. Dies ist ihm so wichtig, dass es eines der zehn Gebote ist. Im Wort Gottes, also der Bibel, gibt es Anordnungen, die es einer Regierung erlauben, Todesurteile zu fällen und zu vollstrecken, aber sonst darf kein Mensch getötet werden. Es sollte also klar sein, dass sich ein Mensch auch nicht selbst töten darf. Wer das tut, sündigt doppelt. Zum einen verstößt er gegen das fünfte Gebot, und zum anderen nimmt er dem Herrn die Möglichkeit zu helfen, und den Grund zu beseitigen, welcher zu dem Todeswunsch geführt hat. Er vertraut also nicht auf Gott. Wer ohne Glauben stirbt, der ist verloren.

Ich möchte niemanden verurteilen. Ich kann nicht sagen wie der Herr jemanden beurteilt, der sein Leben beenden will, weil er starke Schmerzen hat, nur noch liegen kann und die Hoffnung auf Heilung verloren hat. Auch dieser muss vertrauen, aber weiter bewerten will ich das nicht. Die DGHS unterstützt aber nicht nur den Selbstmord bei diesen Menschen, sondern auch bei jedem völlig gesunden Menschen, der gerade mal aus mehr oder weniger schwerwiegenden Gründen keine Lust mehr zu leben hat. Dieses geht aus ihrem Grundsatzprogramm hervor. Dort heißt es:

„Es muss dem einzelnen Bürger unbenommen bleiben, zur Vermeidung eines erwarteten Leidenszustands oder eines von ihm empfundenen Würdeverlusts sein Leben abzukürzen. Dazu muss es möglich sein, fachkundigen Beistand zu erhalten.“

Anstatt den Menschen beim Sterben zu helfen, sollten sie lieber versuchen, ihnen neuen Lebensmut zu geben.

Es war ein schwerer Fehler den o.g. Paragraphen abzuschaffen. Leider scheint die DGHS hier völlig umsonst um ihr Geschäftsmodel zu fürchten, denn wenn der Entwurf eine Mehrheit bekommt, ist die Sterbehilfe weiterhin möglich. Voraussetzung ist nur, dass sich der „Sterbewillige“ einer Beratung unterzieht. Hierzu gibt es zwei Gesetzesentwürfe. Einer von den Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Karl Lauterbach und Petra Sitte und einer von Renate Künast und Katja Keul. Beide sind gleichermaßen untauglich und werden kein einziges Leben retten.

Nahezu zeitgleich wurde lt. Ärzteblatt.de beschlossen, den §219a StGB abzuschaffen. Ist dieser Paragraph abgeschafft, kann frei für das Töten von Kindern geworben werden. Je gewissenloser der Arzt, umso mehr Umsatz ist möglich.

Beide Fälle sind für sich genommen schon schlimm genug. Jedem Christen, der das Wort Gottes ernst nimmt – alle anderen sind ohnehin keine Christen – müssten sich die Nackenhaare aufstellen. Dazu kommt aber noch, dass die Sache eine gewisse Komik mit sich bringt, welche nur in Absurdistan möglich ist.

An einem der Gesetzesentwürfe zur Sterbehilfe hat der Gesundheitsminister Lauterbach mitgewirkt. Ausgerechnet der Gesundheitsminister, welcher mit allen Mitteln zu einer Impfung zwingen will, die nachgewiesenermaßen brandgefährlich ist und nur eine geringe bis keine Wirkung hat, arbeitet an einem Entwurf zur Regelung der Sterbehilfe. Gerade dieser Karl Lauterbach, der so besorgt um uns ist, dass er eine Impfpflicht einführen will, obwohl die Impfung gefährlicher ist, als das Virus je sein kann. Zur Not schürt man da auch schon mal Panik vor einer Variante, die kommen könnte und alle Ungeimpften sicher sofort tötet.

Man könnte nun einwenden, dass dieses Gesetz die Sterbehilfe erschwert. Will er was für das Leben tun, kann man so etwas nur verbieten. Eine Beratungspflicht hilft niemandem.

Ein Treppenwitz an dem Ganzen ist, dass der Grund zur Aufhebung des §217 StGB die Selbstbestimmung ist.

Aus Gründen der Selbstbestimmung darf man sich selbst töten und andere dabei unterstützen, man darf ungeborene Kinder töten, aber krank werden darf man nicht. Die Selbstbestimmung geht offenbar zu weit, wenn man lieber in Kauf nimmt, sich eine i.d.R. harmlose Krankheit einzufangen. Aber Selbstmord ist kein Problem.

Wer also aus Gründen des Würdeverlustes wegen einer erzwungenen Impfung sterben will, würde selbstverständlich von unserem Gesundheitsminister unterstützt. Hauptsache er hat kein Corona.

Wie man auf solch irre Gesetzesideen kommen kann, ist mir schleierhaft. Klar ist aber, dass nur der Beruf Politiker für solche Menschen möglich ist. Jedes Unternehmen würde unter der Leitung dieser Leute nicht lange bestehen.