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Christentum und Politik in Deutschland



Brief zum Thema Bürgergeld vom 20.11.2022



Sehr geehrte Damen und Herren!

Beim Thema Bürgergeld stellt sich für mich die Frage, warum wieder nicht die Arbeitsleistung und Arbeitslänge des Bedürftigen berücksichtigt wird, z.B was das Schonvermögen betrifft sowie der Druck, eine Arbeitsstelle anzunehmen.

Gerecht ist doch nicht, dass alle grundsätzlich das gleiche bekommen, sondern dass anerkannt wird ob jemand bereits viele Jahre seines Lebens gearbeitet und in die Sozialsysteme eingezahlt hat und eben gerade nicht honoriert wird, wenn jemand kaum oder gar nicht gearbeitet und auch nicht in die Sozialsysteme eingezahlt hat.

Ungerecht ist doch, wenn jemand jahrelang gearbeitet hat, sich ein Haus und eine private Rentenvorsorge erarbeitet hat, und dann durch Arbeitslosigkeit all dieses innerhalb kurzer Zeit verliert. Wenn dies jemandem wenige Jahre vor seinem Renteneintritt passiert, kann er sein Angespartes und seine Vorsorge nicht mehr für die Rente nehmen, sondern muss sie vorher aufzehren und fällt dann möglicherweise als Rentner in die Grundsicherung.

Gleichzeitig profitieren Menschen von den Sozialsystemen, die sich für diese nie bemüht haben. Meiner Meinung nach müsste berücksichtigt werden, wie lange jemand in die Sozialsysteme eingezahlt hat, und so müsste entsprechend auch sein Vermögen länger unangetastet bleiben.

Ich bitte Sie, diesen Aspekt beim Gesetz zum Bürgergeld zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

E.Z.

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