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Christentum und Politik in Deutschland





Oliver Zielinski
c/o Block Services
Stuttgarter Str. 106
70736 Fellbach




Oliver Zielinski, c/o Block Services, Stuttgarter Str. 106, 70736 Fellbach


22.11.2022

Evangelische Kirche in Deutschland
Herrenhäuser Str. 12

30419 Hannover



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin gläubiger Christ und daher besorgt um die Entwicklung in diesem Land. Als Befürworter von Demokratie und freiheitlichen Rechten bin ich zwar gegen zu viel Regulierung des Staates, aber an manchen Stellen ist eine Regulierung unabdingbar. Besonders in Bereichen, wo es wichtig ist für Regeln zu sorgen, werden sie aber immer weiter aufgeweicht. Was ich meine, ist die kürzliche Abschaffung des §219a Stgb. Wie Sie wissen, verbietet dieser Paragraph Werbung zur Vornahme von Abtreibungen, sowie die Werbung und Anpreisung geeigneter Mittel und Verfahren.

Ich möchte in diesem Schreiben keinerlei generelle Aussage über die Regierung oder eine der Regierungsparteien machen, aber in Bezug auf diesen Sachverhalt, war nichts anderes von den Ampelparteien zu erwarten.

Bereits im Wahlprogramm der SPD war Folgendes zu finden:

„Frauen und Paare, die sich in einer Konfliktsituation für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, brauchen Zugang zu Informationen und einer wohnortnahen, guten medizinischen Versorgung – das gilt ambulant wie stationär. Deshalb müssen Länder und Kommunen dafür sorgen, dass Krankenhäuser, die öffentliche Mittel erhalten, Schwangerschaftsabbrüche als Grundversorgung anbieten. Wir erkennen die Verantwortung und das Selbstbestimmungsrecht von Frauen an und wollen auch deshalb den Paragraphen 219a abschaffen. Zudem stellen wir in Hinblick auf die Paragraphen 218 ff. fest: Schwangerschaftskonflikte gehören nicht ins Strafrecht.“


Im Wahlprogramm der Grünen heißt es:

„Alle Menschen müssen selbst über ihren Körper und ihr Leben entscheiden können. Eine gute Gesundheitsversorgung inklusive eines gesicherten Zugangs und umfassender Informationen zum Schwangerschaftsabbruch ist dafür notwendig. Die Entscheidung, ob eine Frau eine Schwangerschaft abbricht oder nicht, ist allein ihre. In dieser Zeit sind gute Beratungs- und Versorgungsstrukturen notwendig. Wir streiten für eine ausreichende und wohnortnahe Versorgung mit Ärzt*innen, Praxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Das Thema muss in die Ausbildung von Ärzt*innen nach international anerkannten Standards integriert werden. Neben der professionellen medizinischen Versorgung sind gute Beratungsangebote wichtig. Deshalb werden wir das breite Angebot an Familienplanungs- und Beratungsstellen absichern und die freiwilligen Beratungsangebote ausbauen. Um die Versorgung dauerhaft zu gewährleisten, braucht es eine Entstigmatisierung und Entkriminalisierung von selbstbestimmten Abbrüchen sowie eine generelle Kostenübernahme. Das ist nur möglich, wenn der selbstbestimmte Schwangerschaftsabbruch nicht mehr im Strafgesetzbuch (§ 218 und § 219), sondern außerhalb geregelt wird. Schwangere, die eine Beratung aufsuchen, sowie die Beratungsstellen und Ärzt*innen müssen mit einem bundeseinheitlich verankerten Schutz vor Anfeindungen und Gehsteigbelästigungen geschützt werden. Bei einer ungewollten Schwangerschaft muss der bestmögliche Zugang zu Informationen gewährleistet werden. Um Ärzt*innen vor drohenden Anzeigen zu schützen, gilt es insbesondere den § 219 a schnellstmöglich aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.“

Alle Regierungsparteien – auch die FDP – haben sich für die Abschaffung des §219a ausgesprochen. Wie Sie wissen, wurde dies auch bereits realisiert. Viel schlimmer ist aber, dass beide o.g. Parteien auch von der Abschaffung des §218ff sprechen, welcher die Abtreibung – zumindest unter bestimmten Bedingungen – unter Strafe stellt. Dies hat zwar keinen Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden, zeigt aber wohin die Reise geht. Es läuft auf eine völlige Legalisierung von Abtreibungen hinaus, ggf. sogar einen Tag vor der Geburt. Genau das nämlich hat der WHO-Chef Adhanom laut dem Medienportal Pressecop 24 gefordert. Die Grünen-Politikerin Laura Dornheim sieht die Streichung des §219a ebenfalls nur als Etappensieg zur völligen Legalisierung von Abtreibungen.

Möglicherweise stellen Sie sich gerade die Frage, warum ich gerade die EKD damit anschreibe.

Der Herr lehrt uns im fünften Gebot: „Du sollst nicht töten.“

Eine Abtreibung, welche nichts anderes ist, als die Tötung eines noch ungeborenen Kindes, verstößt ganz klar gegen dieses Gebot. Spätestens wenn das Herz anfängt zu schlagen, muss man auch von Leben sprechen. Ein schlagendes Herz kann nicht tot sein. Daher ist mir das Verhalten der EKD, der Diakonie Deutschland und EKFul völlig unverständlich. Sie alle wurden vom Bundesministerium der Justiz um eine Stellungnahme gebeten. Sie hatten somit die Möglichkeit, einen Versuch zu unternehmen, die Abschaffung des §219a und somit den ersten Schritt zur Legalisierung von Kindstötungen zu verhindern. Wehret den Anfängen. Das erschreckende Ergebnis war, dass sich die EKD enthielt und Diakonie sowie EKFul den Schritt begrüßten. Ich vermute, dass die Entscheidungen so gefallen sind, weil viele Vertreter der o.g. Organisationen eine ähnliche Meinung wie Margot Käßmann haben, die auf evangelisch.de wie folgt zitiert wird:

"Ich finde, eine Frau im Schwangerschaftskonflikt hat das Recht, sich zu informieren, wie eine Abtreibung abläuft." Da Töten aber verboten ist, ist auch keine Information darüber, wie es gemacht werden könnte, notwendig. Vor welchen Problemen Frauen auch stehen, die sich für eine Abtreibung entscheiden wollen, es ist wichtig ihnen dabei zu helfen. Dazu braucht es aber keinen Arzt.

Zudem wird es von den Ampelparteien als Gleichberechtigung angesehen. Da muss ich Sie einfach mal fragen: „Haben Sie je einen Mann gesehen, der ein Kind abgetrieben hat?“

Mir fällt in diesem Zusammenhang eine Aussage von Angela Merkel ein, welche sie anlässlich des neunten Integrationsgipfels machte.

Sie bezeichnet Deutsche als „Diejenigen, die schon länger hier leben“ und Migranten als „die neu dazugekommen sind“. Mir geht es bei diesem Zitat aber nicht um eine Meinung o.ä. zur Migrationspolitik. Mir geht es um etwas anderes. Jeder weiß, dass das ungeborene Kind spätestens mit dem Herzschlag zu leben beginnt, und schon lange vor Vollendung der neun Monate völlig fertig ist. Man kann diese Kinder auch als „noch nicht solange lebende“ und Menschen die bereits auf der Welt sind als „schon länger lebende“ bezeichnen. Egal wie man es nennt. Sie zu töten oder, verharmlost gesagt, abzutreiben, ist nichts anderes als ein Mord. Der Begriff „Schwangerschaftsabbruch“ ist schon fast eine Verhöhnung.

Ich stelle Ihnen daher die Frage, wie es sein kann, dass sich keine der o.g. Organisationen dagegen ausgesprochen hat? Gerade von den Kirchen, und somit den Organisationen, welche das Wort Gottes vertreten müssen, muss man das erwarten können. Es ist Ihre Pflicht. Somit ist es auch Ihre Pflicht den Anfängen zu wehren. Wenn Sie das aber schon bei der Abschaffung des §219a nicht tun, wie werden Sie reagieren, wenn Sie um Stellungnahme gebeten werden, wenn es um die Abschaffung des §218ff – also die Legalisierung der Abtreibung – geht? Werden Sie auch das begrüßen, oder sich enthalten? Damit es dazu nicht kommt, muss den politischen Akteuren jetzt bereits signalisiert werden, dass dies nicht gewünscht ist. Gottes Gebote gelten auch in einer Demokratie. Leben zu töten, kann nie demokratisches Recht sein.

Dass Frauen, welche ungewollt schwanger werden, in einen Konflikt geraten, ist verständlich. Besonders wenn die Schwangerschaft durch ein Verbrechen hervorgerufen wurde. Dennoch ist es Leben. Man muss der Frau jede erdenkliche Hilfe zukommen lassen. Gerade bei einem Verbrechen sollte der Täter für alle Kosten aufkommen und keinerlei Rechte in Bezug auf das Kind haben. Ist ein Kind absolut nicht gewollt, sollten Möglichkeiten geschaffen werden, diese in Heimen o.ä. abzugeben. Ein Mord kann aber nie gerechtfertigt werden.

In der Frage zur Abtreibung sagen die Grünen, dass jeder Mensch selbst über seinen Körper entscheiden muss. Der des Kindes ist aber nicht ihrer. Die SPD nennt wohnortnahe Möglichkeiten zur Abtreibung eine Grundversorgung, wie andere Brot und Wasser.

Ich bitte Sie also, Ihre Position zu überdenken und so gut es geht auf die Politik einzuwirken. Vielleicht werden Sie sagen, dass es doch nur um den §219a ging. Aber stellen Sie sich doch mal die Frage, wie es bei den Menschen ankommt. Wenn Informationen über Abtreibungen von Fachärzten überall im Internet leicht zugänglich sind, erweckt es den Eindruck, dass Abtreibung völlig normal sei und nicht das Austragen. Die Hemmschwelle wird immer weiter sinken. Kinder töten, weil es gerade nicht ins Lebenskonzept passt. Ist das vom Herrn gewollt? Falls Sie der Meinung sind, bitte ich Sie, es biblisch zu begründen.

Die Abschaffung des §219a ist nur der Anfang. Was angestrebt werden muss ist ein völliges Verbot von Abtreibungen. Menschen, die Hilfe benötigen, sollen sie auch bekommen. Dazu braucht es Lebenshilfe oder ähnliches. Abtreibungen können aber nie Recht sein. Wenn überhaupt nur, wenn die Mutter die Schwangerschaft nicht überleben würde.

Ich bitte Sie, mitzuhelfen, dass dieser Paragraph wieder in Kraft tritt und der §218ff, falls keine Verschärfung zu erreichen ist, wenigstens unangetastet bleibt. Sollten Sie sich damit noch immer schwertun, ist es vielleicht hilfreich, sich bildlich vorzustellen, wie eine Abtreibung eines schon fertigen oder fast fertigen Kindes aussieht.

Jesus Christus spricht: „Lasset die Kindlein zu mir kommen!“ Dass es so nicht gemeint war, wie die Regierungsparteien sich das vorstellen, sollte Ihnen klar sein. Es zeigt aber, wieviel Wert jedes Kind für Gott hat.

Ich bitte Sie, Ihren Fehler zu korrigieren, und sich für das Leben einzusetzen. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Beigefügt ist eine Liste von Unterstützern dieses Anliegens aus meinem Bekanntenkreis.

Mit freundlichen Grüßen



Oliver Zielinski



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