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Christentum und Politik in Deutschland







14.07.2023
von Oliver Zielinski
Weitere Straftaten von Klimavandalen

Will der Staat denn gar nichts tun?



(Quelle: Twitter)


Es wirkt schon fast wie Normalität: Die Randalierer der „Letzten Generation“ (L.G.) waren mal wieder am Werk. Sie treten mittlerweile so oft in Aktion, dass man meinen könnte, es sei normal, wenn sie Hauptverkehrsstraßen blockieren, damit auch Rettungswagen und so Menschenleben gefährden. Diese völlig unnormale Normalität reicht den Vandalen aber längst nicht mehr, wie diese Woche zu erkennen war, denn es war eine Woche des Terrors.

In der Nacht zum 10.07. wurden zwei brandneue SUVs auf dem Betriebsgelände eines Münchner Autohändlers in Brand gesetzt. Die beiden BMWs brannten völlig aus, es wurden weitere Fahrzeuge beschädigt, und zwei Fensterscheiben des Gebäudes gingen zu Bruch, so BR 24. Ein Übergreifen der Flammen auf das Gebäude konnte verhindert werden.


Täter völlig wirr


Noch am Abend bekannten sich die Täter auf einer Internetseite zu der Tat. Laut Bekennerschreiben war dies eine Reaktion auf Ermittlungen gegen „Klimaaktivisten“. Im Schreiben heißt es:

"Wir haben deshalb als erste Reaktion in der Nacht vom 9. Juli auf den 10. Juli in einem Schnellverfahren zwei BMW SUVs durch einen Brandsatz zwangspensioniert und in den vorzeitigen Ruhestand versetzt."

Weiter heißt es:

"Das Problem sind nicht die falschen oder zu zögerlichen Klimabeschlüsse einer nationalen Regierung. Das Problem ist das ganze verdammte System!"

Sie haben sich zwar nicht als Mitglieder der „L.G“ ausgegeben, sympathisieren aber mindestens mit ihnen. Bei ihrer Tat war es ihnen wohl auch völlig egal, dass sie beinahe den ganzen Betrieb „zwangspensioniert“ hatten. Bei der o.g. Begründung und der Aussage, dass dies nur eine „erste Reaktion“ war, stellt sich natürlich die Frage, was als nächstes kommt.


Rennstrecke blockiert


Am gleichen Tag stürmten Mitglieder der „L.G.“ die DTM-Rennstrecke in Nürnberg. Sie verteilten Öl auf der Rennstrecke und verletzten einen Streckenposten so schwer, dass er ins Krankenhaus musste. Laut Polizeiangaben war die Störung nur kurz. Es wurde aber auch hierbei ein Mensch verletzt. Bedauert haben das die Randalierer nicht, aber in bekannter Art und Weise auf Twitter gefeiert, wie im Bild zu sehen ist.


Flughäfen lahmgelegt


Nur wenige Tage später, am 13.07., die nächsten Aktionen der „L.G.“-Randalierer. Die Vandalen haben in den frühen Morgenstunden die Absperrungen des Hamburger- und des Düsseldorfer Flughafens überwunden. Auf dem Hamburger Flughafen haben sie sich auf dem Rollfeld festgeklebt. Die Aktion begann um ca. 6:00 Uhr und konnte gegen 9:50 Uhr beendet werden. Am Düsseldorfer Flughafen klebten sie sich auf der Zufahrt zur Start- und Landebahn fest. An den Flughäfen kam es zu Verzögerungen und Ausfällen.
(Quelle: Augsburger Allgemeine)


Die Abstände werden kürzer


Heute fanden 26 Blockaden verteilt auf mehrere Städte statt. In Nürnberg kostete eine Klebeaktion einen 31-jährigen Autofahrer fast das Leben. Er fuhr auf einen LKW auf. Sein BMW schob sich bis zur Mitte seines Wagens unter dessen Anhänger. Die Polizei ermittelt wegen gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr.

CPD-Infos fragt sich: Warum erst jetzt? Wieso spielt es eine Rolle, ob ein Mensch zu Schaden kam? Die Tat, also der Eingriff, ist doch auch ohne Unfall der Gleiche. Das sagt auch das Strafgesetzbuch. In §315b StGB heißt es:

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er

1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,

2. Hindernisse bereitet oder

3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Sämtliche Punkte sind erfüllt. Warum also i.d.R. nichts getan wird, ist völlig unklar. Bei einer der Aktionen hat eine wütende Autofahrerin eine Vandalin an den Haaren von der Straße gezogen. Hier wird laut Servus-TV selbstverständlich wegen Körperverletzung ermittelt. Na, da funktioniert der Rechtsstaat ja noch. Gegen die richtig schweren Jungs / Mädels geht er dann doch vor.

Vielleicht ist der Grund, warum gegen die L.G. kaum ermittelt wird, aber ganz einfach:


Unterstützung durch Medien, Politik und Polizei


Über die Aktionen an den Flughäfen zeigte sich Innenministerin Faeser (SPD) bestürzt, offenbar aber nicht wegen der zahlreichen Ausfälle, der Sachbeschädigungen und den hohen Kosten, sondern wegen der unzureichenden Sicherheit an den Flughäfen. Es wäre viel zu leicht, auf das Gelände zu gelangen. Sie kündigte daher „Standards für kritische Infrastruktur“ an. Es klingt ein wenig so, als wenn sie die Schuld bei den Flughafenbetreibern sucht. Es bleibt zwar offen, ob es so gemeint war, aber Unterstützer durch Medien, Politik und Polizei haben die Vandalen.

Laut den Servus-TV Nachrichten vom 10.07. findet ein „intensiver Austausch“ zwischen den Vandalen und Politikern statt. Die Organisation soll darüber sogar Buch führen. Als Unterstützer wurden Winfried Kretschmann und Johannes Wagner von den Grünen genannt, sowie Anke Rehling von der SPD. Laut dem Nachrichtensender helfen sie der Organisation, sich zu vernetzen und laden sie zu Fraktionssitzungen ein. Weiterhin meldet der Sender, dass acht Polizisten Mitglieder der L.G. sind. Auch die Redaktion der Tagesschau tut ihr möglichsten. In den 20:00 Uhr Nachrichten vom 13.07 war nicht wie sonst von Aktivisten die Rede, was ohnehin schon eine Verharmlosung ist, sondern von einer „Klimaschutzgruppe“.

Glücklicherweise gibt es auch ein wenig Licht bei so viel Dunkelheit: Oberbürgermeister Nopper (CDU) aus Stuttgart hat alle Klebeaktionen verboten.

In den Fällen der Brandstiftung ermittelt nun der Staatsschutz. Wie erfolgreich das sein wird, bleibt abzuwarten. Die Frontmänner der o.g. Parteien verurteilen zwar die Taten, aber man kennt ja seine Pappenheimer. Zudem werden sie von Mitgliedern dieser Parteien unterstützt. In Römer 13:4 heißt es:

„Tust du aber Böses, so fürchte dich; denn sie trägt das Schwert nicht umsonst. Sie ist Gottes Dienerin und vollzieht die Strafe an dem, der Böses tut.“

Paulus will damit sagen, dass man sich vor der Staatsgewalt fürchten muss, wenn man Böses tut. Man soll sich an Gesetz und Ordnung halten, solange sie nicht gegen Gottes Wort steht. In diesem Zusammenhang frage ich mich aber, was unsere „Regierung“ unter Ordnung versteht? Wenn manche Volksvertreter meinen, dass Brandstiftung, Köperverletzung, Sachbeschädigung und noch vieles mehr Recht und Ordnung sind, dann kann ein Leben in Anarchie nicht viel schlimmer sein.