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Christentum und Politik in Deutschland







26.05.2023
von Oliver Zielinski

Habecks Wärmeplan: Der gläserne Bürger kommt immer näher



Habecks Wärmewende nimmt immer mehr Gestalt an. Durch die Fokussierung auf die Wärmepumpe und die damit verbundenen Kosten, welche die meisten Mieter wie auch Eigentümer in den Ruin treiben können, hat der Minister seine Rücksichtslosigkeit bereits unter Beweis gestellt. Jetzt kommt der nächste Schlag ins Gesicht der Bürger: Das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“.

Mit diesem Gesetz plant Habeck eine Art Heiz-Kataster, dass die jährlichen Energieverbräuche „gebäudescharf“, über die letzten drei Jahre in Kilowattstunden enthält, so Focus online. Dazu sollen alle relevanten Daten erfasst werden. Nach der Vorstellung des Wirtschaftsministers sind das mindestens

- Daten zum Heiz- und Stromverbrauch
- Die Heizungsart (Zentralheizung, Gasetagenheizung …)
- Adresse
- amtliche Liegenschaftsbezeichnung

für jedes einzelne Gebäude. Diese Daten sollen dann genutzt werden, um Wärmepläne zu erstellen, um bis 2045 ohne fossile Brennstoffe auszukommen. Städte bis 100.000 Einwohner haben dazu bis 2026 Zeit, kleinere Städte bis 2028. Zuständig für die Erstellung dieser Pläne sind Länder und Kommunen.

Wie das aussieht, kann man sich auf der Seite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hier ansehen. Dort heißt es u.a., dass zum Zwecke der Bestandsanalyse die aktuellen Wärmebedarfs und -verbrauchswerte und die daraus resultierenden Treibhausgas-Emissionen erhoben werden sollen.

Mit diesem Gesetz werden die Menschen in diesem Land immer mehr überwacht. Die erfassten Daten beziehen sich auf einzelne Gebäude. So kann genau ermittelt werden, wer wie viel heizt. Zwar ist das nicht personengenau, aber familiengenau. Bei Einfamilienhäusern – welche der Minister gerne verbieten würde – ist es klar, bei Mehrfamilienhäusern aber auch nicht anders. Dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg hier ist zu entnehmen, dass die Kommunen ermächtigt werden, die Daten von den Versorgern zu erheben. Diese wiederum wissen genau, in welcher Wohnung wie viel verbraucht wurde. Zu finden ist das in

§ 33 Abs. 2.
Energieunternehmen sind verpflichtet, den Gemeinden auf Anforderung insbesondere zähler- oder gebäudescharfe Angaben zu Art, Umfang und Standorten des Energie- oder Brennstoffverbrauchs von Gebäuden oder Gebäudegruppen sowie des Stromverbrauchs zu Heizzwecken, insbesondere für Wärmepumpen und Direktheizungen, und Angaben zu Art, Alter, Nutzungsdauer, Lage und Leitungslänge von Wärme- und Gasnetzen, einschließlich des Temperaturniveaus, der Wärmeleistung und der jährlichen Wärmemenge in maschinenlesbaren oder digitalen Formaten zu übermitteln. Öffentliche Stellen gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 des Landesdatenschutzgesetzes sowie bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger sind verpflichtet, den Gemeinden auf Anforderung insbesondere gebäudescharfe Angaben zu Art, Brennstoff, Nennwärmeleistung und Alter von Anlagen zur Wärmeerzeugung sowie Angaben über deren Betrieb, Standort und Zuweisung zur Abgasanlage und die für die Aufstellung von Emissionskatastern gemäß § 46 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erforderlichen Angaben nach Maßgabe der öffentlich-rechtlichen Vorschriften auf dem Gebiet des Immissionsschutzes in maschinenlesbaren oder digitalen Formaten zu übermitteln. Die Pflicht erstreckt sich nur auf die Daten, die im elektronischen Kehrbuch gemäß § 19 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes einzutragen und für die Wärmeplanung von Bedeutung sind.

Die Kommunen können zur Erstellung ihrer Wärmeplane nahezu alle Daten, auch personenbezogene, abrufen.

§ 33 Abs. 4
Soweit dies zur Erstellung kommunaler Wärmepläne erforderlich ist, sind Gemeinden berechtigt, innerhalb der Gemeindeverwaltung vorhandene Daten wie insbesondere Gebäudeadresse, Gebäudenutzung, Wohnfläche oder Bruttogeschossfläche, Geschosszahl, Energieträger zur Wärmeerzeugung und Gebäudebaualter zu verarbeiten; dies gilt auch, soweit es sich dabei um personenbezogene Daten handelt und diese für andere Zwecke erhoben wurden. Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung festzulegen, welche weiteren Angaben zur Erstellung von kommunalen Wärmeplänen innerhalb der Gemeindeverwaltung erhoben und verarbeitet werden dürfen.

Meinung von CPD-Infos:
Es wird immer deutlicher was EU und Bundesregierung hier planen. Hier wird versucht, die volle Kontrolle über alle Bürger zu erlangen. Zudem scheint man sich auch alle Vermögenswerte aneignen zu wollen. Mithilfe des geplanten Vermögensregisters kann erfasst werden, wer genau was besitzt. Sollten Habecks Pläne so umgesetzt, wie er sich das vorstellt, wird es hunderttausende in den Ruin treiben und dafür sorgen, dass sie gezwungen sind, zu verkaufen. Aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten wird es aber weniger potenzielle Käufer geben. Für einen entsprechend sehr niedrigen Preis reicht Vater Staat dann sicher seine „helfende Hand“. So kann unser Wirtschaftsminister auch sein Ziel erreichen, Einfamilienhäuser abzuschaffen. Aber was will der gemeine Pöbel auch mit Vermögenswerten? Diese sollen einer kleinen elitären Gruppe vorbehalten bleiben. Alle anderen dürfen Steuern zahlen und können froh sein, wenn sie sich noch eine Mietwohnung leisten können.

Es stellt sich zudem die Frage, wozu die Treibhausgas-Emissionen ermittelt werden. Dies könnten dem Zweck dienen, jedem Menschen eine bestimmte Menge pro Kopf zuzugestehen. Wer mehr Emissionen erzeugt, muss ein Bußgeld zahlen oder kann einfach nicht mehr heizen. Auf diese Weise raubt man nicht nur die Bürger – mit einem Anschein von Recht – aus, man lässt das Volk auch darben und vergehen. Der Untergang einer Nation bejubelt von hunderttausenden, die diese Partei gewählt haben, hernach selbst ruiniert sind und vermutlich auch dann noch nichts merken.

Dennoch müssen wir uns nicht fürchten, denn der HERR ist unser Hirte. Uns wird nichts mangeln. (Psalm 23)